Während der Planungsphase eines Neubaus oder der Grundsanierung bei Wohngebäuden bzw. Wohnungen muss sich der Bauherr intensiv mit der technischen Ausrüstung des Gebäudes befassen. Dies gilt insbesondere auch für den Ausstattungsumfang der elektrischen Anlage. Dabei wird oftmals nicht ausreichend berücksichtigt, welche Anwendungen bei der späteren Nutzung tatsächlich anstehen werden.
Auch eine spätere Nutzungsänderung von Räumen ist sinnvoller Weise in die Planung einzubeziehen. Nur wenn der vorgesehene Einsatz von elektrischen Geräten festgelegt ist, kann daraus die Planung der elektrischen Anlage bzgl. der Anzahl
erfolgen.
Viele kennen das Phänomen – Küchengerät und Mikrowelle werden zeitgleich betrieben und schnell ist die Überraschung perfekt. Mikrowelle und Küchengerät stellen ihren Betrieb ein. Was ist
passiert? Da beide Geräte an einem gemeinsamen Stromkreis betrieben werden, ist dieser überfordert. Der Leitungsschutzschalter (Sicherung) hat den Stromkreis vor Überlastung geschützt und den
Stromkreis vom Netz getrennt.
Ein weiterer Aspekt bei der Planung der Elektroinstallation: Manchmal soll ein Raum anders als ursprünglich geplant genutzt werden. Aus dem früheren Kinderzimmer soll ein Arbeitszimmer oder Büro
werden.
Dann ändern sich auch die Anforderungen an die Anzahl und die Platzierung von Steckdosen, Kommunikationsanschlüssen, Antennensteckdosen und Leuchtenanschlüssen. Eine frühzeitige Berücksichtigung
erspart nachträgliche Änderungen mit dem entsprechenden Kosten- und Zeitaufwand. Bewegliche Steckdosenleisten (Mehrfachsteckdosen), verführen oft dazu, Elektrogeräte ungeachtet ihrer Leistung
einzustecken. Das kann zu einer Überlastung des Stromkreises führen. Eine hohe Dauerbelastung der Leitungen lässt das Isoliermaterial stark altern, was in Extremfällen zu Bränden führen kann.